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er Bodenrichtwert ist ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens, ein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien und ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird. Der Bodenrichtwert für Bauland wird zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt. Er ist Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland. Bodenrichtwerte werden auch hilfsweise zur Wertermittlung von Immobilien herangezogen. Wertbeeinflussende Faktoren sind zum Beispiel Grundstücksgröße und -form, Bebauung, bebaubare Fläche und Bebauungsvorschriften, Lage (Infrastruktur, Versorgungsumfeld, Nachbarschaft), Art der Bepflanzung, Bodeneigenschaften und Erschließungsgrad.
Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung Ende Juni hat der Gemeinderat der Stadt Breisach der Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Bundesbaugesetz zugestimmt. Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses der Stadt Breisach am Rhein endete mit der Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim damit mit Ablauf des Monats Dezember 2020.
Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Für den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind zudem Bedienstete der zuständigen Finanzbehörden mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter vorzusehen.
Nach Qualifikation wird entschieden
Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 wurde dem Gemeinderat, wie von der Verwaltung der Stadt Breisach vorgeschlagen, folgende Personen als ehrenamtliche Gutachter für den Gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ bestellt: 1. Architekt Wolfgang Mittl, 2. Kämmerer Martin Müller, 3. Landwirtschaftsmeister Andreas Rein und 4. Verwaltungsfachwirtin Anita Schmid.
Außer Martin Müller waren bereits alle Mitglied im ehemaligen Gutachterausschuss. Wolfgang Mittl wurde für die erste Stellvertretung des Vorsitzenden im Gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 vorgeschlagen.
Der ehrenamtliche Vorsitzende, seine zwei ehrenamtlichen Stellvertreter sollen laut der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom Gemeinderat der Stadt Müllheim für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode auf Basis eines dreifach rollierenden Systems (Bad Krozingen, Breisach und Müllheim) im Vorsitz bestellt werden. Die Verteilung der Gutachter war aus Sicht der Stadtverwaltung nach Qualifikation gegeben.
Die Verteilung der Gutachter sei mit Bedacht gewählt
Um die Verteilung der Gutachter wurde vor der Abstimmung im Rat heftig diskutiert. Einer der ausgeschiedenen ehemaligen Mitglieder ist Architekt Thomas Harter.
In einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde die neue Zusammensetzung vor der Abstimmung in einem Antrag kritisch hinterfragt. Dabei wurde auf die Neutralität und Interessenskonflikte durch die Nominierung von Martin Müller durch dessen städtische Anstellung hingewiesen. Deswegen wurde weiterhin Thomas Harter vorgeschlagen. Bürgermeister Oliver Rein sagte „Frau Schmid ist ebenfalls städtische Angestellte und langjährig im Gutachterausschuss. Dazu ist mit Wolfgang Mittel bereits eine Gutachterstelle mit einem Architekten besetzt“.
Carsten Müller, der Beigeordnete, wies darauf hin, dass in einem Gutachterausschuss diverse Qualitäten zielführend seien. „Wir haben nur vier Plätze, deswegen ist die Vergabe schwierig. Wir haben in unserem Vorschlag einen Architekten, einen Landwirt und eine erfahrene Mitarbeiterin im Gutachterausschuss. Martin Müller rundet die Komplettierung durch langjährige Erfahrungswerte gewinnbringend ab. Ihre Eindrücke kann ich nicht stehen lassen, Martin Müller ist durch nichts gebunden. Deswegen ist der Verwaltungsvorschlag ein schlüssiger Vorschlag“ betonte Carsten Müller. Bündnis 90/Die Grünen wiesen im Anschluss noch darauf hin, dass der eigene Vorschlag nicht persönlich auf Martin Müller gerichtet sei.
Das Ergebnis der Abstimmung
Am Ende fiel das Abstimmungsergebnis wie folgt aus: Über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde zuerst abgestimmt. Für die Besetzung mit Thomas Harter stimmten 12 Räte, 14 waren bei einer Enthaltung dagegen. Danach wurde Martin Müller mit dem Verwaltungsvorschlag bei 22 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen im neuen Bodenrichtwert Gutachterausschuss bestätigt. Die anderen gewählten Mitglieder standen im Bündnis 90/Die Grünen Antrag und auch sonst nicht zur Debatte.
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