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ach Fasent oder Fastnacht steht traditionell die Fastenzeit an. Weiberfastnacht ist am 11. Februar, Aschermittwoch am 17. Februar. Die öffentliche Fastnacht fällt dieses Jahr zwar weitgehend der Corona Pandemie zum Opfer, nicht aber die Fastenzeit, die traditionell ab Aschermittwoch beginnt.
Als Fast- und Abstinenztage wurden der Aschermittwoch, die folgenden Freitage der 40-tägigen Fastenzeit, der Karsamstag bis 12 Uhr Mittag und die Freitage der vier jährlichen Quatemberwochen (vier Zeiten im Jahr) festgelegt. Fasttage waren darüber hinaus die übrigen Wochentage der vierzigtägigen Fastenzeit, die Mittwoche und Samstag der vier Quatemberwochen und die Vigiltage vor Weihnachten, Pfingsten, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen. Das Fasten- und Abstinenzgebot entfiel an Tagen, die als Feiertage begangen wurden.
Ein Gericht der armen Leute
In der Vergangenheit galten Maultaschen als ein Gericht der armen Leute, da Fleisch-, Brot- und Gemüsereste in der Füllung verarbeitet werden konnten und so als eine zusätzliche Mahlzeit auf den Tisch kamen. Der Legende nach haben Zisterziensermönche des Klosters Maulbronn (deswegen auch der Name „Maul-Tasche“) während der Fastenzeit als erstes die Fleischfüllung unter Teig verborgen, um den Herrgott nicht zu verärgern. Eine weitere Variante spricht von Protestanten, genauer Waldensern. In der Maulbronner Region gab es einige Waldenserorte. Die dort lebenden Waldenser, protestantische Glaubensflüchtlinge aus Norditalien, sollten die Maultaschen als schwäbische Variante italienischer Teigwaren wie Ravioli und Tortellini dort eingeführt haben. Damit wären die Maultaschen gar italienischen Ursprungs.
Der Ausdruck „Herrgotts Bscheisserle“, wie die erfinderischen Schwaben ursprünglich auch zu ihren Maultaschen sagten, kommt nicht von ungefähr. Da während der Fastenzeit traditionell kein Fleisch gegessen werden darf, haben die findigen Schwaben das Fleisch einfach in den Maultaschen versteckt.
Die Geschichte der Fastenzeit
Früher sahen die Regeln für die Fastenzeit noch viel strenger aus als heute. In der Fastenordnung für die Bistümer des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1930 wurde nachfolgendes festgelegt. An Fasttagen durfte man nur einmal am Tag eine volle Mahlzeit halten und musste sich am Morgen und Abend mit einer kleinen Stärkung begnügen. An den Abstinenztagen (Verzicht auf Fleisch) hatte man sich jeglicher Fleischspeisen zu enthalten. Eier und Milch, Schmalz, Grieben und Kunstbutter waren hingegen erlaubt. Auch Fleischbrühe durfte man (außer am Karfreitag) zu sich nehmen. Vom Fastgebot waren diejenigen ausgenommen, die jünger als 21 oder älter als 59 Jahre alt waren sowie alle, die schwere Arbeit leisten mussten oder eine schwache Gesundheit hatten. Vom Abstinenzgebot waren diejenigen befreit, die jünger als 7 Jahre oder wegen Krankheit oder Armut entschuldigt waren. Erlassen wurde die Abstinenz (mit Ausnahme des Karfreitags) auch für Wanderer, Reisende, Fahrpersonal von Verkehrsmitteln, Wirte, Gaststättenbesucher, Personen in nichtkatholischen Haushalten, Militärangehörige und deren Familien, Schwerarbeiter und diejenigen, die sich ihre Kost für den ganzen Tag auf ihre Arbeitsstelle mitnehmen mussten.
Katholiken von heute sind nach wie vor gehalten, Buße zu tun. Die Kirche hat ihre strengen Vorschriften jedoch drastisch eingeschränkt und die Fast- und Abstinenztage deutlich reduziert. Als Bußtage (Fasttage) gelten weiterhin die Tage der Österlichen Bußzeit (die Fastenzeit), allerdings nicht an Sonntagen und Hochfesten während dieser Zeit, sowie die Freitage des Jahres (es sei denn, es fiele ein Hochfest auf sie). Ein strenges Fasten- und Abstinenzgebot gilt an Aschermittwoch und Karfreitag. Es heißt allgemein, dass konsequenterweise Gebet, Fasten und Verzicht sowie Freigebigkeit (Spenden) und Fürsorge (Nächstenliebe) drei ineinander verschränkte Elemente dieser Einstimmung bilden. Und weiter heißt es, dass das Fasten eine spürbare Reduktion von Nahrungs- und Genussmitteln beinhaltet. Der Karfreitag ist das Ende der Fastenzeit.
Vielseitig und lecker
Käse und Fisch stehen in der Fastenzeit in vielen Varianten auf dem Speiseplan, auch das schwäbische Nationalgericht, die Maultaschen. Im Sprachgebrauch werden sie deswegen oftmals auch „Herrgott‘s Bscheisserle“ genannt. Es ist ja auch nichts anderes als eingepacktes Fleisch. Egal wie man sie nennt und wann man sie isst. Die Maultaschen sind immer lecker und können in vielen Varianten zubereitet werden. In der Suppe, geschmelzt, überbacken oder geröstet. Das Selbermachen ist zwar aufwendig und zeitintensiv, im Ergebnis dafür ganz nach eigenem Wunsch und Geschmack. Inzwischen sind Maultaschen weit über die schwäbischen Grenzen hinaus als Spezialität bekannt und seit dem Jahr 2009 auch von der EU in ihrer Herkunftsbezeichnung geschützt. Aber die wahren Schwaben vertrauen sowieso nur auf Omas überliefertes Originalrezept.
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