
Die Gemeinde Sasbach sowie die Städte Breisach und Vogtsburg wollen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald jeweils den gesonderten Klageweg nach den eigenen Betroffenheiten beschreiten.
Der Beschluss
Die Verfahrensbeteiligten wollen beim Hochwasserschutz die Schlutenlösung Plus, der Vorhabensträger favorisiert ökologische Flutungen (Flutung in der Fläche). Was im Beschluss nicht geregelt wurde, ist ein Schiedsgericht, das am Ende nach dem Monitoring der Schlutenflutung entscheidet. Bleibt es danach bei der Schlutenlösung Plus oder kommen doch ökologische Flutungen, wie es der Vorhabensträger seinerseits beabsichtigt?
Dieser wesentliche Punkt vereint die genannten Gemeinden und die Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention (BI) jeweils darin, den Klageweg gegen den Planfeststellungsbeschluss zu beschreiten, um ein Schiedsgericht einzufordern. Die entsprechenden Gemeinderatsbschlüsse aus Sasbach und Vogtsburg liegen vor, Bürgermeister Oliver Rein aus Breisach will dem Gemeinderat diesen Beschluss noch empfehlen.
Das Rückhaltebecken
Das geplante Rückhaltebecken bei Breisach, Vogtsburg-Burkheim und Sasbach-Jechtingen ist nun planfestgestellt. Damit ist der Betrieb für den umfänglichen Rückhalteraum eigentlich startklar entsprechend der derzeitigen Offenlage, die über 1.000 Seiten umfasst.
Umfangreiche Verhandlungen im Vorfeld aller Beteiligten sind in den Planfeststellungsbeschluss eingeflossen, die beteiligten Gemeinden und die BI sind dennoch unzufrieden: „Planfestgestellt sind ökologische Flutungen“, sagte Lothar Neumann, der Vorsitzende der Bürgerinitiative. Das ist es, was die genannten Gemeinden und die Bürgerinitiative unbedingt verhindern wollen, denn sie alle favorisieren die Schlutenlösung.
Ökologische Flutungen
Gemeinsam mit dem Verfahrensträger soll nun ein Gutachter (diese Personalie ist noch nicht konkretisiert) eingesetzt werden, die Schluten werden zunächst ausgebaut und geflutet – ganz im Sinne der Gemeinden und der BI. Allerdings ist der Zeitraum nicht explizit geregelt, die Bauphase wird Jahre dauern nach Rechtswirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Entscheidend ist am Ende das Monitoring, und damit das Auswertungsergebnis.
Die Erwartungen der Gemeinden und der BI sind diesbezüglich durchaus positiv. Bemängelt wurde auch die Nichtfestsetzung der Dauer vorgesehener Flutungen. Ebenso ist das geforderte Schiedsgericht nicht vorgesehen, wodurch Entscheidungen nicht angefochten werden können. Das ist allen beteiligten Gemeinden und der BI ein Dorn im Auge, denn am Ende könnten die vom Verfahrensträger favorisierten ökologischen Flutungen ihrer Meinung nach problemlos umgesetzt werden.
Umsetzung der Maßnahmen entscheidend
In der Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses waren sich Bürgermeister Benjamin Bohn aus Vogtsburg, Jürgen Scheiding aus Sasbach, Oliver Rein aus Breisach und Lothar Neumann für die BI einig, den Klageweg zu beschreiten, um ein Schiedsgericht einzufordern, das schon bei den Verhandlungen eingefordert worden war und nicht in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen wurde. Der Hochwasserschutz an sich wird von der Gemeinde Sasbach und den Städten Vogtsburg und Breisach nicht in Frage gestellt, es geht um die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen.
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